Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Den Antrag auf Lernmittelfreiheit erhalten Sie entweder im Sekretariat der Schule oder beim Schulträger. Zur Berechnung des Antrags benötigen wir einen Einkommensnachweis.
Als Einkommensnachweis kann folgendes vorgelegt werden:
- Steuerbescheid vom vorletzen oder letzten Jahr
- Lohn- und Gehaltabrechnung Dezember vom vorletzen oder letzten Jahr
- aktueller Rentenbescheid
- aktueller Bescheid vom Job Center
Achtung: Keine Terminvergabe für die Abgabe eines ausgefüllten Antrags. Hierfür steht Ihnen weiterhin der Briefkasten in der Maximilianstraße 7, Stirnseite Gebäude oder der Postweg zur Verfügung.